neuer
hallo,
die mietkaution und die umzugskosten werden vom amt soweit ich weiß übernommen, am besten den antrag vor dem umzug stellen ! dann haben sie sicherheit und nachher gibt es kein "gezanke"
so sagt es ein rechtsanwalt:
In den Ausnahmefällen, in denen heutige Arbeitslosenhilfebezieher in einer unangemessen großen oder teuren Wohnung leben, werden die Unterkunftskosten in der Regel weiterhin für bis zu sechs Monate übernommen, wenn es den Betroffenen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken. Auch nach Ablauf dieses Zeitraumes können die höheren Kosten übernommen werden, wenn ein Umzug mangels Verfügbarkeit eines angemessenen anderweitigen Wohnraums nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen.
gabber
Danke für die antwort werde dann mal am montag zumarbeits amt gehen und dort nach dem formular fragen neue wohnung ist bereits in aussicht zum glückden die vermieter machen mechtigen druck
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