Susanne
Nein, was für ein Schwachsinn, darf er natürlich nicht.
Ghostraider
Wenn die Kündigung termingerecht eingereicht wurde kann er diese nicht ablehnen. Erst recht nicht aus diesem Grund. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Die noch offene Nachzahlung kann er ja einklagen.
Wurde der Vermieter den schriftlich auf die ungeklärten Posten der Abrechnung aufmerksam gemacht und dies auch dabei mitgeteilt das die Nachzahlung erst nach Abklärung der Punkte erfolgen wird?
Wenn nicht, ich weiß nicht, da sieht es auch nicht gut für Sie aus, denn dann muss wohl erst einmal gezahlt werden und sie müssen alles überprüfen lassen.
So denke ich es mir, unter Vorbehalt auf Richtigkeit. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ghost