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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir sind in eine neue Wohnung gezogen, in der sowohl in der Küche als auch im Bad das Wasser mit Strom erhitzt wird (Warmwasserspeicher in Küche, Durchlauferhitzer in Bad).
Das Küchengerät ist älter als 20 Jahre, das Gerät im Bad dürfte (dem äußeren Erscheinungsbild nach zu urteilen) etwas jünger sein (Durchlauferhitzer mit lediglich zwei Einstellungen), aber auch nicht gerade von heute. Beide Geräte funktionieren.
Ich habe nun den Vermieter auf eine Modernisierung angesprochen (wenn schon Strom, dann bitte mit Sparfunktionen bzw. entsprechenden Geräten). Er hat positiv reagiert.
Meine Frage ist nun: Wieviel muß der Vermieter dabei tragen? Gibt es einen Standard-Betrag, für den er aufkommen muß? Oder eine Art Standard-Geräte?
Ich habe im Netz nach neuen Geräten gesucht und bin nun bei 330 Euro (für beide).

Vielen Dank im voraus und Gruß,
Sabina
Stichwörter: vermieter + wieviel + modernisierung + muß + tragen

0 Kommentare zu „Wieviel muß der Vermieter bei Modernisierung tragen?”

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