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Vermieter kann Nutzungsänderung untersagen
Auch wenn in einem gewerblichen Mietvertrag die Untervermietung gestattet ist, kann der Vermieter einer Nutzungsänderung widersprechen, wenn damit eine wesentliche Änderung des Hauptmietvertrages verbunden ist. Das Kammergericht Berlin hielt die Änderung der Nutzung einer Bankfiliale in ein Discountgeschäft für Matratzen für den Vermieter nicht hinnehmbar.
Urteil des KG Berlin vom 08.09.2003
8 U 181/02
OLGR Berlin 2004, 23