Berthelstal 06.11.2010 22:15
Mit ihrer Frage kann man hier schlichtweg garnichts anfangen. Sicher ist nur das davon einiges verjährt sein dürfte. Was und wieviel und ob überhaupt ist schon hier, ohne Kenntnis der Matereie, etwas viel verlangt.
Balkonexperte 07.11.2010 09:12
Der Mieter hat 12 Monate Zeit nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung diese zu prüfen und Einwände dagegen zu erheben. Danach ist die Messe für ihn gelesen, wenn er bezahlt hat.