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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal - schön das es dieses Forum gibt.

Bei der Betriebskostenabrechnung von 2004 fiel mir bei den Heizkosten auf, dass lediglich meine Nutzfläche mit den Gesamtheizkosten des Mehrfamilienhauses verrechnet wurde. Meine Heizungen wurden jedoch zur Verbrauchserfassung abgelesen. Im Vorjahr wurde 50% Grundkosten (nach Nutzfläche) und 50% Verbrauchskosten abgerechnet. Durch die wenige Nutzung meiner Heizungsanlagen, konnte ich bislang immer mit einem Guthaben abschließen. Durch die alleinige Erfassung über die Nutzfläche (anteilig am Gesamthaus) ergibt sich nun eine große Nachzahlung!
Nach mehrmaligen Nachfragen bei der Hausverwaltung wurde mir erklärt, dass es den "Heizungsablesern" nicht möglich war in sämtliche Wohnungen den Verbrauchsstand der Heizungskörper zu erfassen. Einige Mietparteien würden den Zutritt verweigern etc. Da sich dieser Anteil über 25% beläuft, sei eine Abrechnung allein über die Nutzfläche vorgesehen, undzwar für sämtliche Mieter.

Meine Fragen ?
Gibt es diese 25%-Regel und gilt diese auch für mich, obwohl mein Verbrauch bekannt ist?
Muss mir der Verwalter nicht die zwingenden Gründe erklären bzw. beweisen?

Mit der Bitte um Antwort - vielen Dank schon mal
Stichwörter: + wichtig + abgerechnet + heizkosten + legal

1 Kommentar zu „Wichtig: Heizkosten nur nach m² abgerechnet - legal?”

Susanne Experte!

Nach der Heizkostenverordnung besteht die Verpflichtung, wie beschrieben abzurechnen. Du kannst eine korriegierte Abrechnung verlangen. Die genannten Gründe berechtigen nicht zu einer Änderung der vorgeschriebenen Abrechnungsmodalitäten. I.d.R. wird bei den genannten Gründen der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt.
Zur Not würde ich das per Ra durchsetzen, vorerst aber nur schriftlich verkehren und einfordern:
-eine korrigierte Heizkostenabrechung, die alte wird aufgrund der Heizkostenverordnung (gibt es auch online) nicht anerkannt!!!
-Fristsetzung zur Erstellung
-bei Verzug (Nichteinhaltung der Frist) wird ein Ra für Mietrecht einbezogen und die gesamten NK-Vorauszahlungen des Abrechnungsjahres eingeklagt, die Kosten des Ra gehen ausserdem zu Lasten der Verwaltung !!!

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