Susanne
Nach der Heizkostenverordnung besteht die Verpflichtung, wie beschrieben abzurechnen. Du kannst eine korriegierte Abrechnung verlangen. Die genannten Gründe berechtigen nicht zu einer Änderung der vorgeschriebenen Abrechnungsmodalitäten. I.d.R. wird bei den genannten Gründen der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt.
Zur Not würde ich das per Ra durchsetzen, vorerst aber nur schriftlich verkehren und einfordern:
-eine korrigierte Heizkostenabrechung, die alte wird aufgrund der Heizkostenverordnung (gibt es auch online) nicht anerkannt!!!
-Fristsetzung zur Erstellung
-bei Verzug (Nichteinhaltung der Frist) wird ein Ra für Mietrecht einbezogen und die gesamten NK-Vorauszahlungen des Abrechnungsjahres eingeklagt, die Kosten des Ra gehen ausserdem zu Lasten der Verwaltung !!!