Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe eine brennende Frage:
Wir sind seit 2 1/2 Jahren Mieter eines Reihenmittelhauses. Unmittelbar an Straße und Gehweg grenzt der gepflasterte Vorplatz des Hauses, auf dem wir vor 2 Jahren eine Tschibo-Metall-Gartenhütte aufgestellt haben. Dort sind die Fahrräder untergebracht. Garage gibt es keine, auf dem verbleibenden Vorplatz ist trotzdem noch Parkraum für 2 breite Autos.
Der Garten hinterm Haus ist über einen Zuweg durch ein anderes Grundstück zu erreichen. Da damals dort 2 große furchteinflößende Hunde ständig im Garten gehalten wurden, haben wir den Fahrradschuppen vor dem Haus platziert. wir haben die Nachbarn ( alles ebenfalls Mieter) informiert-sie hatten nichts gegen die Hütte.
Nach fast 2 Jahren fordert der Vermieter (Rechtsanwalt, Hessen) nun die Entfernung der Hütte. Seine Trotzreaktion darauf, dass wir unberechtigt geforderte Hausmeisterkosten nicht zahlen wollten. Die Sache ist jedoch erledigt.
Seine Begründung von Januar war, dass das Bauamt 2 Stellplätze pro Haus vorsieht. die sind aber weiterhin gegeben.
Bitte, schreibt mal eure Meinung, ob der Vermieter nach fast 2 Jahren Duldung des Schuppens nun eine Entfernung verlangen darf.
Wenn ich es nicht entferne und auch nicht auf seine Briefe reagieren, kann er es kostenpflichtig entfernen lasses oder mich verklagen?
In einem Jahr werden wir eh ausziehen, weil wir im Moment selber bauen. Was freu ich mich darauf!
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Viele Grüße vom Reihenhausmieter