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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei uns in der Wohnung war Schimmel(wie eigenltich in jeder 2ten Wohnung im Hause). Als ich das beim Vermieter gemeldet habe, hat er einen Gutachter beauftragt. Dieser hat herausgefunden dass ich zuwenig Lüfte(nuja, bezweifle ich, aber das ist eben nun die offizielle Wahrheit) und will nun dass ich das Gutachten bezahle(350€).

Muß ich das?

Er behauptet es würde eine Abmachung bestehen dass der der am Schimmel Schuld ist das Gutachten bezahlt.Diese Abmachung existiert aber nicht. Oder egibt sich sowas automatisch.

Ziehe in 2 Wochen sowiso aus, und habe jetzt Angst dass er die Kaution behält.

Was soll ich tun?


Grüße Joe
Stichwörter: will + zahle + beauftrag + gutachten + vermieter

2 Kommentare zu „Vermieter will dass ich ein Gutachten zahle das er beauftrag”

Susanne Experte!

Klar wird er die Kaution behalten. Wenn Du lt. Gutachten der Verursacher bist, musst Du auf jeden Fall Schadenersatz leisten: Gutachterkosten, Kosten für Schimmelbeseitigung, Kosten für Mietausfall, wenn die Wohnung nach Deinem Auszug nicht weitervermietet werden kann etc.
Diese Kosten müsste der VM vor Gericht einklagen.
Zahlt er Dir Deine Kaution nicht aus, musst Du die vor Gericht einklagen.

Aspergillus aktiver Benutzer

Der Mieter muss das Vorhandensein von Schimmelbefall in der Wohnung beweisen. Normalerweise sind die Mängel des Schimmelpilzbefalls (schwarze Schimmelpilzflecken an der Wand) unstreitig. Du hattest dies deinem Vermieter bereits mitgeteilt. Der Vermieter muss nun beweisen, dass keine Baumängel vorliegen, sondern unzureichendes Lüften/Heizen die Ursache für den Feuchte- und Schimmelbefall ist. Dem Mieter ist nicht zuzumuten einen Beweis über Dinge (Baumangel) zu führen, die dem Pflichten- und Verantwortungsbereich des Vermieters zuzurechnen sind. Da das vorgelegte Gutachten belegt, dass die Ursache für den Schimmelpilzbefall dem Mieter zuzurechnen ist, muss der Mieter nachweisen, dass er diesen Mangel nicht zu vertreten hat (Gegengutachten). Hier muss der Mieter darlegen, wie er geheizt und gelüftet hat und dass die in der Wohnung vorhandene Möblierung keinen Einfluss auf den Mangel hat. Aber keine Angst! Es gibt Zumutbarkeitsregeln (Heizen/Lüften, Abstand der Möblierung von Außenwänden etc.), die beschreiben was einem Mieter zuzumuten ist und was nicht. MfG, Aspergillus

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