Berthelstal 20.02.2010 07:40
Für die Betriebskosten der leerstehenden Wohnung hat der Vermieter aufzukommen. Der Umlageschlüssel bleibt wie bisher bestehen. Weisen Sie die Rechnung mit einem entsprechenden Vermerk zurück.
edy 20.02.2010 09:55
Hallo Molek,
Wasser und Abwasser müssten sich durch Auszug der dritten Partei verringert haben.
Müllgebühren muss der VM anpassen (kleinere Tonne usw).
Versicherungen auf 2 Wohnungen anpassen.
lg
edy