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Verwalterhaftung für Gewährleistungsfristenüberwachung und Wechselwirkung zu Entlastung - Kenntnisstand aller Eigentümer.

1. Der Verwalter haftet den Wohnungseigentümern auf Schadenersatz wegen positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrags, wenn er es schuldhaft unterläßt, die Wohnungseigentümer auf den drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen hinzuweisen und eine Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung, über das weitere Vorgehen herbeizuführen.

2. Wird dem Verwalter im Zusammenhang mit der Erläuterung und Genehmigung der Abrechnung Entlastung erteilt, so beschränkt sich die Entlastung auf das Verwalterhandeln, daß in der Abrechnung seinen Niederschlag gefunden hat.

3. Die Entlastung des Verwalters erfaßt nur solche Vorgänge, die bei der Beschlußfassung darüber bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren; abzustellen ist dabei auf den Kenntnisstand aller Wohnungseigentümer.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 01.02.2001, Aktenzeichen: 2 Z BR 122/00, NJWRR 2001, S. 731.

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