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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe zum 31.12. aus meiner 1. eigenen Wohnung aus, die ich seit dem 01.02.2004 bewohne. Nun steht in meinem Mietvertrag eine Klausel:

Der Mieter ist ferner verpflichtet, bei Wohnungswechsel während der Abrechnungsperiode doe Kosten der Zwischenablesung und Zwischenabrechnung zu tragen. Der Mieter erkennt ausdrücklich den jeweiligen Abrechnungsmodus der Wärmemessdienstes an[/b:11f89]

Soweit ich das sehe, vollziehe ich den Wohungswechsel ja nicht während[/i:11f89] sonder zum Ende der Periode. Sehe ich das richtig?

Die Ablesung findet ja aber nicht direkt am 02.01. statt sondern im Laufe des Monats. Muss dennoch eine Zwischeablesung stattfinden?

Falls ja, muss ich die bezahlen?

Wenn ja, wie teuer ist sowas?

Falls nicht, und das Ablesen findet ca. Ende Januar statt, was ist mit dem Verbrauch des Nachmieters im Januar?

Vielen Dank
Stichwörter: auszug + kosten + zwischenablesung

5 Kommentare zu „Auszug: Kosten der Zwischenablesung...”

Susanne Experte!

Wann wurde bis jetzt immer abgelesen?

Welche Verbrauchserfassungsgeräte sind an den Heizungen? Bei den elektronischen kann man im Januar z.B. den Stand zum Jahreswechsel ablesen!
Für die anderen Sachen musst Du Dich bei Deinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung oder der Ablesefirma in Verbindung setzen.
Die Kosten sind z.B. auch von der Anfahrt abhängig.

Gast Experte!

Danke für die Antwort...

Also da ich ja nur ein Jahr hier wohne, kann ich nur von einem Mal sagen, aber leider auch nicht so genau. Januar oder Februar.

Naja, laut Vertrag steht da aber, wenn man mitten in der Periode umzieht und das tue ich ja nicht, daher meine Verwunderung. Also die Lesegeräte sind elektronisch...

Also Anfahrt dürfte wohl so einiger Maßen gehen, da ich in einer Großstadt wohne, aber können Sie mir Pi mal Daumen einen Betrag nennen? Womit muss ich "arme Stundentin" rechnen?

Susanne Experte!

Hallo??? Woher soll ich denn die Kosten kennen???
Wie ich schon schrieb, kann Dir die Ablesefirma da viel besser weiterhelfen!!!

Was wird eigentlich noch gelehrt, dass unsere Akademiker von Morgen so lebensunfähig sind?

volker* Experte!

Hallo Matschi,

wenn die Heizkostenmessgeräte elektronisch sind, sind sie auch so programmiert, dass zum Anfang des Abrechnungszeitraums automatisch mit Null angefangen wird.

Der Vorjahresverbrauchswert bleibt in der Anzeige der Daten als zweiter Wert das ganze Jahr über stehen.

Eine Zwischenablesung ist dann nicht erforderlich. Auch nicht, wenn der Vorjahreswert erst im Januar abgelesen wird.

Anders sieht es jedoch mit den Wasserzählern aus. Dafür dürfte jedoch kein Abrechnungstechniker notwendig sein.

Für den Nutzerwechsel in der Abrechnung wird wahrscheinlich die Abrechnungsfirma eine anteilige Gebühr verlangen.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Vielen Dank Volker für die sachliche Antwort!

@ Susanne: Also verzeih bitte, aber ich wusste nicht, dass meine Professoren eine Vorlesung über Mietrecht abhalten... Auch kann ich mich nicht erinnern, dass ich soetwas für´s Abitur lernen musste. Hast du dein Wissen durch Lehrer und Dozenten erlangt? Immerhin habe ich von selbigen Respekt und Höflichkeit beigebracht bekommen... Man scheint da je eines von beiden auf den Lebenweg mitzubekommen!

Ich habe leider niemanden, der mir diese Frage annähernd beantworten könnte. Sicher kann ich mich an die zuständigen Werke richten und das werde ich sicher auch tun, aber ich wollte lediglich einen Rahmen wissen, ob es sich um eine zwei- oder gar dreistellige Zahl handeln wird. Da ich einfach nicht die Erfahrung habe, dachte ich ich bekäme hier ein wenig Hilfe. Das habe ich ja auch von netten Forenbesuchern!

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