Gast hat diese Frage gestellt
Badegeräusche in der Nacht
Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten, demgemäß sind entsprechende, einschränkende Formularklauseln unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. (Landgericht Köln, Urteil vom 17. April 1997, Aktenzeichen 1 S 304/96) Es ist eine zutreffende Aussage, daß auch nächtliches Baden und Duschen eine Folge sozial-adäquaten Verhaltens eines Mieters ist. Bei der Frage, was sozial-adäquat ist, ist auf das Durchschnittsempfinden eines Mieters/Bürgers abzustellen, wobei weder der besonders empfindliche Mieter geschützt wird noch derjenige, der von der Mietsache Gebrauch macht.