BK-Mann
Hallo
wird der Kelleraum wieder entzogen, haben die Mieter eine Anrecht darauf die Miete zu kürzen.
Gruß
BK-Mann
Holzi
Danke schonmal.
Wie dürfen Sie die Miete kürzen? Den Anteil den der gemietete Raum vom Gesamtraum ausmacht?
Bsp: Der Raum ist 10m² groß und die Gesamtfläche 150m². Also darf die Miete um 10/150 gekürzt werden?!?
Was mir noch wichtiger war:
Haben die Mieter auch die Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Sie wohnen seit knapp 2 Jahren da. Oder ist es so, dass wenn ich den Raum selbst brauche sie nicht viel machen können?
Vielen dank im Voraus für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
S. Holzhüter
Ghostraider
Wenn der Kellerraum mit vermietet wurde und Sie beanspruchen diesen kann wie schon erwähnt die Miete gekürzt werden.
Die Kürzung erfolgt von der Bruttomiete.
Sind die Mieter schlau nehmen sie sich dafür einen Rechtsanwalt und der legt den Prozentsatz schon richtig fest.
Würden Sie mir den Kellerraum, auch wenn Sie mir einen Teil der Garage zur Verfügung stellen, weg nehmen, würden wir uns vor Gericht wieder sehen und ich glaube ich würde als Sieger wieder gehen und weiter meinen Kellerraum nutzen können. <!-- s --><!-- s -->
Sie wollen so hintenrum ein Eigenbedarf (Zustimmung der Mutter und Oma als Eigentümerin haben Sie ja schon) ansetzen und den Mieter ein Stück Raum wegnehmen was ich nicht verstehen kann.
Wenn meine Wohnung zu klein ist suche ich mir eine größere.
Wenn könnten nur die Eigentümer was machen und das wird schwer sein wie ich schon sagte wir würden uns vor Gericht wiedersehen und soweit kann es auch dabei kommen.
Gruß
ghost