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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich wohne im Haus meiner Eltern. Im Erdgeschoss wohnt meine Großmutter, im 1. und 2. OG eine Familie mit zwei Kindern auf Miete (es ist eine einzige Wohnung im 1. und 2. OG, da die beiden Geschosse durch einen Durchbruch miteinander verbunden sind).

Ich selbst wohne im Keller bzw. Souterrain in einer 2 ZKB-Wohnung.

Ich möchte nun mit meiner Freundin zusammenziehen - also sie wird bei mir einziehen. Dazu brauchen wir noch einen weiteren Raum. Genau vor meiner Eingangstür befindet sich eine weitere Tür für den Kellerraum. Dieser wird zur Hälfte von mir und meiner Oma genutzt, die andere Hälfte von den Mietern. Der Raum ist nur ca. 10-12 m² groß.

Diesen Raum würde ich nun gerne als Arbeitszimmer renovieren lassen.

Meine Frage ist nun, ob ich rechtlich eine Chance habe, diesen Kellerraum von den Mietern zu erhalten. Wie sieht das alles rechtlich aus?

Ich werde den Mietern anbieten, meinen Teil der Garage an sie weiterzugeben, damit sie ihr Gerümpel, das bisher im Keller steht dort unter bringen können. Wenn sie dies jedoch nicht wollen und sich querstellen, wie sehen dann meine Chancen aus diesen Raum zu erhalten? Erlaubniss von meiner Mutter und Großmutter (denen das Haus gehört) habe ich natürlich.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Holzhüter
Stichwörter: recht + kellerraum

3 Kommentare zu „Recht auf Kellerraum?”

BK-Mann Experte!

Hallo

wird der Kelleraum wieder entzogen, haben die Mieter eine Anrecht darauf die Miete zu kürzen.

Gruß

BK-Mann

Holzi

Danke schonmal.

Wie dürfen Sie die Miete kürzen? Den Anteil den der gemietete Raum vom Gesamtraum ausmacht?

Bsp: Der Raum ist 10m² groß und die Gesamtfläche 150m². Also darf die Miete um 10/150 gekürzt werden?!?


Was mir noch wichtiger war:
Haben die Mieter auch die Möglichkeit sich dagegen zu wehren? Sie wohnen seit knapp 2 Jahren da. Oder ist es so, dass wenn ich den Raum selbst brauche sie nicht viel machen können?

Vielen dank im Voraus für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
S. Holzhüter

Ghostraider Experte!

Wenn der Kellerraum mit vermietet wurde und Sie beanspruchen diesen kann wie schon erwähnt die Miete gekürzt werden.
Die Kürzung erfolgt von der Bruttomiete.
Sind die Mieter schlau nehmen sie sich dafür einen Rechtsanwalt und der legt den Prozentsatz schon richtig fest.

Würden Sie mir den Kellerraum, auch wenn Sie mir einen Teil der Garage zur Verfügung stellen, weg nehmen, würden wir uns vor Gericht wieder sehen und ich glaube ich würde als Sieger wieder gehen und weiter meinen Kellerraum nutzen können. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Sie wollen so hintenrum ein Eigenbedarf (Zustimmung der Mutter und Oma als Eigentümerin haben Sie ja schon) ansetzen und den Mieter ein Stück Raum wegnehmen was ich nicht verstehen kann.
Wenn meine Wohnung zu klein ist suche ich mir eine größere.

Wenn könnten nur die Eigentümer was machen und das wird schwer sein wie ich schon sagte wir würden uns vor Gericht wiedersehen und soweit kann es auch dabei kommen.

Gruß
ghost

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