Asmodine
Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten leider stark umstritten: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (Re WM 87, 310) hängt die Überlegungsfrist, die dem Vermieter zusteht von den Umständen des Einzelfalles ab.
Die lokalen Gerichte räumen dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist zwischen zwei und sechs Monaten (selten länger) ein.
Sollte er tatsächlich einen Sparvertrag abgeschlossen haben, kannst du also mit einer drei monatigen Kündigungsfrist rechnen. Allerdings stehen dir die in der Zeit angesammelten Zinsen aus dem Sparvertrag zu.
Lieben Gruss
Asmodine
PS: Ich würde ihn fragen bei welcher Bank er es angelegt hat und dann mir von dieser Bank die Zinsen während dieser Laufzeit ausrechnen lassen.