2.3. Der Beschenkte zu b) bzw. seine Erben verpflichten sich, das Mehrfamilienhaus nach Freizug der von dem Beschenkten zu b) derzeit von ihm genutzten Wohnung, spätestens nach 15Jahren, unentgeltlich an den Erschienenen zu c) bzw. seine Erben zu übertragen.
[/quote:f642e]
b: Verwandte; c: Ich
Das Haus steht nun seit einem Monat leer, die Begünstigte zu b.) ist freiwillig ausgezogen. Was bedeutet nun genau Freizug, ist er damit vollzogen?
Gruß, der Student
student-25
Hat sich erledigt.........
Rano
Habe Dich diesbezüglich auch in anderen Foren wiedergefunden, wo Du wahrscheinlich eine Antwort erhalten hast.
Dann verrate doch mal uns - zur Erweiterung unseres Horizonts - die Antwort !
Gruß
student-25
Ja, wenn sich die Jungs einig sind, dann poste ich das Ergebnis hier mal
PS: Irgendwie ist hier im Forum der Hund begraben....... <!-- s --><!-- s -->