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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Was das neue BGH-Urteil für Ihren Mietvertrag bedeutet





Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Schönheitsreparaturen gibt wenig Anlass zur Freude! Ganz im Gegenteil: Die Folgen sind für alle Vermieter verheerend! Fast jede vermieterfreundliche Schönheitsreparaturen-Klausel bringt dieses Urteil nun problemlos zum Kippen.

Jedenfalls wenn ein Gericht Ihre Renovierungsklausel so auslegen könnte, dass Ihr Mieter auf jeden Fall nach Ablauf bestimmter Renovierungsfristen zu Farbe und Pinsel greifen muss. Dazu reicht schon diese sinngemäße Regelung im Mietvertrag:

Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Zeitfolge, fachgerecht auszuführen:

Bei Küche und Bad alle 2 Jahre,
bei allen übrigen Räumen alle 5 Jahre.


Starre Fristen können Sie Ihre Schönheitsreparaturen kosten

Sicherlich: Die Renovierungsfrist für die Küche war vom Vermieter viel zu kurz angesetzt. Doch das allein war es nicht.

Viel wichtiger war für die Richter: Ein Mieter könnte diese Klausel so verstehen, dass er auf jeden Fall nach Ablauf der genannten Fristen renovieren muss - auch wenn die Wohnung rein optisch gesehen eigentlich noch gar nicht renoviert werden müsste.

Renovieren? Nur, wenn es auch tatsächlich nötig ist!

Schuld daran ist das kleine Wörtchen "mindestens" bei den Renovierungsfristen. Nach Ansicht der Bundesrichter wird dem Mieter mit solch einer starren Fälligkeits-Klausel der Beweis abgeschnitten, dass die Räume eigentlich noch in Ordnung sind!

Die bittere Folge: Die starre Fälligkeitsregelung ist unwirksam, da der Mieter so vielleicht renovieren muss, obwohl er noch gar nicht müsste (BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03).

Weil die Schönheitsreparaturen-Klausel ohne den Fristenplan keinen Sinn macht, erklärte der Bundesgerichtshof kurzerhand gleich die gesamte Schönheitsreparaturen-Klausel für unwirksam. Sie werden es kaum glauben: Damit darf Ihr Mieter jetzt ausziehen ohne zu renovieren (BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03)!
Stichwörter: ihren + mietvertrag + neue + bedeutet + bghurteil

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