Deadleaf
Hallo
Wenn deine Ex nicht am Mietvertrag beteidigt war, also auch Hauptmieter, hast du ein Problem. Sie muss dann nicht zahlen.
Und wegen den andern Sachen. Für neuwertig könnt ihr die Sachen nicht verkaufen. Wenn ihr dafür noch die Hälfte vom Neuwert bekommt, dann könnt ihr euch glücklich schätzen. Für die Waschm. könntest du schon noch 3/4 bekommen, wenn sie gut ausschaut und fit ist.
Fernseher, Compys, ect. gehen schnell in den Keller von den Preisen her, weil recht schnell immer was besseres auf den Markt kommt.
Gast
Hallo,
Genau das ist der Fall, sie ist nicht beteiligt. Gilt da nicht auch eine mündliche Absprache?
Mir ist natürlich klar, dass es dafür wenig Geld geben wird. Und ich bin damit auch durchaus noch zufrieden. Sie will aber trotzdem die Hälfte vom Neuwert haben, aber wenn sie natürlich nichts zahlen muss/wird, wird sie wohl auch nichts vom Restwert sehen.
Viele Grüße,
Sebastian
Deadleaf
Hallo
Wenn die Lebensgemeinschaft beendet ist, hat der Parner ohne Vertrag die schlechteren Karten. Der andere kann ihn/sie einfach an die Luft setzen. Also gibt es keine Rechte ohne Vertrag. Mündliche Absprache zählt dann nicht.
Kannst nur nochmal an ihrem gesunden Menschenverstand appelieren, die Kosten zu teilen, da sie auch über diese Zeit die Wohnung genutzt hat. Wenn nicht, wirst du wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Den Erlös aus den verkauften Sachen wär eine Lösung. Wird aber bestimmt nicht ohne Streit ablaufen, sowie ich die Sache einschätze. <!-- s --><!-- s -->
Ingrid
Ist doch klar dass deine Freundin sich an den nebenkosten im letzen Jahr beteiligen muss. Sie kann nciht einfach ausziehen und sagen das geht mich ncihts an.
Ich würde zum Anwalt gehen.
Ciao
Ingrid