Gast
Der Begriff Kelleranteil bezieht sich auf einen Teil des gesamten Keller.
Einen Anteil innerhalb einer abgetrennten Fläche gibt es nicht. Dies würde
z.B. die Haftung bei Schäden schwierig gestalten, da es schwer ist festzustellen ist, welcher Gegenstand von welchen Mieter einen Schaden verursacht hat
Gast
Danke für die schnelle Antwort!
Ich muss also meinen Keller abschließen können, super!
Danke nochmal
Gruß