Susanne
P.S.: Vermieter meinte, wenn ich innerhalb eines halben Jahres NIX mehr gesagt habe, hätte ich den Schaden "anerkannt" und mich damit abgefunden. Eine Mietminderung hätte ich wohl verpennt. <!-- s --><!-- s --> Was soll den der Spruch bedeuten???[/quote:3e39d] -> Schwachsinn
Je nach Höhe der Wasserrechnung (nach Verbrauch/Uhr?) würde ich damit zu einem Fachanwalt gehen, damit Du hier dem VM gegenüber auf der sicheren Seite bist!
Den Mangel hat der Vermieter schon im Übergabeprotokoll anerkannt. Demnach kann auch jetzt noch rückwirkend eine Minderung durchgesetzt werden bzw. die Wasserkosten pauschal mindern.
Der Mieter ist nicht der Erinnerungskalender des Vermieters!