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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wenn ein Mitarbeiter sich zu wenig Ruhe gönnt

Wenn ein Mitarbeiter eine Nebentätigkeit ausübt, muss er die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten.

Danach gelten für ihn folgende Einschränkungen:

* Zwischen dem Arbeitsende der Nebentätigkeit und dem Beginn seines Hauptarbeitsverhältnisses muss er die vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten (§ 5 Abs.1 ArbZG).
* Er darf wöchentlich insgesamt nicht länger als 48 Stunden arbeiten (§ 3 ArbZG).
* Wenn er auch sonntags arbeitet, muss er für einen Ersatzruhetag sorgen (§ 11 ArbZG).
* Er darf seine Nebentätigkeit nicht während des Erholungsurlaubs des Hauptberufs leisten (§ 8 BUrlG).


Das heißt für Sie: Wenn der „nebenjobbende“ Mitarbeiter diese Voraussetzungen nicht einhält, dürfen Sie ihm die Nebentätigkeit verbieten.
Aktuelles Urteil zu diesem Thema: Ein Arbeitgeber, für den ein Mitarbeiter Sonntagsarbeit leistet, darf ihm personenbedingt kündigen, wenn der Mitarbeiter keinen Ersatzruhetag gewährleisten kann (BAG, 24.2.2005, Az. 2 AZR 211/04).
Stichwörter: wenig + gönnt + mitarbeiter + ruhe

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