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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe einige Dinge bezgl. meiner Nebenkostenabrechnung 2004 zu klären. Deshalb habe ich nächsten Monat einen Beratungstermin mit einem Rechtsanwalt des DMB. Allerdings ist bis zu dem Termin die 4-wöchige Widerspruchsfrist abgelaufen.

Ich habe schon meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht mit er Abrechnung einverstanden bin. Daraufhin hat er geantwortet und mir noch einige Fragen erläutert.

Jetzt meine Frage: Genügt mein Brief als Widerspruch um die Frist einzuhalten? Oder könnte mein Vermieter jetzt denken, die Sache habe sich damit erledigt? Sollte ich ihm vorsichtshalber noch einmal schreiben? Ich würde lieber vermeiden ihn über mein Gespräch mit dem Anwalt zu informieren!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Danke schonmal im Voraus.

0 Kommentare zu „Widerspruchsfrist NK-Abrechnung! DRINGEND!!!”

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