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Wirksamkeit der Betreuerkündigung
Ohne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Betreuer des Mieters nichtig.
Landgericht Berlin, Urteil 13.10.2001, Aktenzeichen, 65 S 563/99, NZM 2001, S.807