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hallo,
folgender Fall:
Wohngeld wurde bewilligt aufgrund einer Betriebskostenregelung, die 8 Jahre zurückliegt. Die neue Betriebskostenabrechnung weist einen enormen Nachzahlungsbetrag auf. Das Wohngeldamt verweigert die Nachzahlung an Wohngeld; ist das rechtens?
Ich glaube nicht, denn dem aktuellen Bewilligungsbescheid sind immer die im Bewilligungsabschnitt angefallenen Betriebskosten zugrundezulegen (Zeitgleichheit). Selbst wenn die Rechnung erst nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts ergeht, begründet sie einen Anspruch.
Was meint ihr? Kennt jemand ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachzahlungsanspruch auf Wohngeld wegen höherer Betriebskosten?
ronnick