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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wollte mal nachfragen, ob hier jemand weiß, ob es eine Vermieterpflicht ist, um ein Grundstück einen Zaun setzen zu lassen.

Wir haben ein kleines Häuschen angemietet. Die Freifläche (Garten und Wäldchen) ist nicht umzäunt. Nun haben wir unseren Vermieter schon mehrfach angesprochen, dass wir einen Zaun (möglichst kleine Fläche direkt um die eigentlich genutzte Fläche (Gärtchen)) benötigen, weil unsere kleinen Kinder (2 J. und 5 J.) ständig ausreissen und dann zur stark befahrenen Strasse laufen.

Jetzt ist es so, dass der Vermieter angefangen hat, um das gesamte Wäldchen einen Zaun zu setzen, allerdings schon seit Monaten nicht damit fertig wird. Zudem hat der Zaun einige offene Stellen, die es meinen Kindern ohne weiteres möglich machen, auszureissen.

Kann ich jetzt als Mieter verlangen, dass unser kleiner Garten direkt umzäunt wird oder obliegt uns dies?

Vielen Dank für Hilfe

Nienna
Stichwörter: ums + vermieterpflicht + zaun + grundstück

1 Kommentar zu „Zaun ums Grundstück - Vermieterpflicht?”

Gast Experte!

Sie haben das Häuschen gemietet.

Auch den Garten ?

Grundsätzlich , falls gemietet, dann wie gesehen.
Alles andere kann nur verhandelt werden

Gruss det11

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