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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, und zwar geht es darum, dass ich zusammen mit meinen Eltern und meinem Bruder in einem 4 Zimmer Haus wohnen.
Wir sind hier im November letzten Jahres eingezogen. Nun haben wir genau nach 6 Monaten die Verbrauchsabrechnung bekommen. Wir sollen mehr verbraucht haben, als eine vierköpfige Familie mit mehr Wohnfläche (auch in einem Haus) in EINEM GANZEN JAHR.
Ich muss dazu sagen, dass wir einen Kamin haben und wirklich nur damit geheizt haben. Es war lediglich die Fussbodenerwärmung im Badezimmer an. Die restlichen Räume wurden alle mit dem Kamin beheizt.
Nach Nachfrage bei dem Gasunternehmer wurde uns erzählt, dass die Heizstäbe in der Heizung wohl kaputt seinen sollen. Dadurch verbraucht die Heizung zu viel Gas.
Wir haben dann unseren Vermieter angerufen, da er uns vorm Einzug erzählt hat, dass ein Heizungsmensch da war und diese gereinigt hat und alles nachgeprüft hat. Unser Vermieter bleibt immer noch bei der Aussage und es soll sogar der Schornsteinfeger da gewesen sein, und hat eben auch nochmals geprüft.
Wie kann so was denn angehen, dass wir mehr in einem halben jahr verbrauchen sollen, als eine Familie im ganzen Jahr, zumal wir nicht mit der Heizung geheizt haben. Wir haben beim renovieren fest gestellt, dass die Decken, die noch Teilweise Holzdecken vertäfelung haben, kaum isoliert sind. So eine Decke befindet sich auch im Bad und im Flur.
Kann denn sowas wirklich angehen, dass die Decke im Bad schuld ist? Zumal dort nur die Fussbodenerwärmung an war. Und muss der Vermieter eigentlich auch dann dafür bezahlen, denn wir sollen die Nachzahlung alleine bezahlen, da der Vermieter meint, dass die Familie , die vor uns hier gewohnt hat, auch innerhalb eines Jahres eine Nachzahlung von über 1000€ gehabt hat.
Hoffe, mir kann jemand helfen!
Lieben gruß
Stichwörter: abrechnung + heizkosten + hohe

1 Kommentar zu „zu hohe Heizkosten abrechnung”

Susanne Experte!

Der Zustand der Wohnung ist vertragsgerecht. Ist die Abrechnung korrekt, zahlt Ihr natürlich die Nachzahlung. Alles andere müsst Ihr beweisen, daher erst mal zu einem Fachanwalt.

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