fin
Wer hat das Feld "ohne Endabrechnung" angekreuzt und wer will das unterschrieben haben, der Wasserversorger oder Ihr Mieter?
marv
Das Feld hat der Mieter schon angekreuzt, das ist aber nicht das Problem hab ich heute herausgefunden. Das bedeutet nur, daß der Zählerstand vom neuen Rechnungszahlenden übernommen wird und keine Zählerablesung stattfindet.
Unterschrieben haben will es der Mieter, der eine Firma gegründet hat und diese Firma nun die Rechnungen bezahlen soll. Das Problem ist dabei eben, daß ich eine Bürgschaft für eine Firma unterschreiben soll, da ich Eigentümer des Hauses bin und der Wasserversorger generell eine Bürgschaft vom Eigentümer verlangt.
Bloß diese Firma ist eben nicht in Deutschland angesiedelt.
Ich wäre dankbar wenn sich jemand auskennt damit mir Auskünfte zu liefern.
Ich möchte gern wissen was der Mieter damit bezwecken will und wo der eventuelle Nachteil für mich besteht.
Vielen DAnk MArv
fin
Wenn dies der Mieter unterschrieben haben will, dann würde ich das nicht machen. Ich hatte das zunächst so verstanden, als wolle sich der Wasserversorger absichern, dass Sie als Eigentümer Rechnungsnehmer sind, wenn der Mieter nicht zahlen würde.
Wenn die Wasserrechnung sowieso schon direkt an den Mieter geht, dann muss er auch für die Kosten einstehen, da es seine Verbrauchskosten sind und nicht Ihre. Also hier Vorsicht und nichts unterschreiben. Schreiben Sie ihm, dass er wie gehabt selbst Kunde beim Wasserversorger ist. Und wenn er die Adresse ins Ausland verlegen will, dann soll er diese auch bitte schön beim Wasserversorger angeben.
marv
>Wenn dies der Mieter unterschrieben haben will, dann würde ich das nicht >machen. Ich hatte das zunächst so verstanden, als wolle sich der >Wasserversorger absichern
das haben Sie als erstes auch richtig verstanden. Der Wasserversorger will immer eine Bürgschaft von dem Hauseigentümer insofern die Wasserrechnung nicht auf die Miete umgelegt werden soll.
Das Problem ist ja, daß es zu gar keinem neuen Vertrag kommen kann, falls ich die Bürgschaft nicht unterschreibe. Mein Mieter will aber in seinem Interesse, daß ich diese Vereinbarung unterschreibe, weil er mit der neuen Rechnungsadresse Steuern sparen will.
Mir ist aber bei der Sache unheimlich, daß ich für eine Firma im Ausland bürgen soll, auch wenn es "nur" um Geldwerte in Höhe einer Wasserrechnung geht.
Bloß will man ja seine Mieter halten, deswegen will ich Ihm Argumente entgegnen die wasserdicht sind. Es ist etwas undiplomatisch, sich mit schlechtem Halbwissen quer zu stellen.
fin
Da haben Sie recht. Erkundigen Sie sich deswegen bei einem Anwalt bevor Sie etwas unterschreiben.
Mit Bürgschaften für den Wasserversorger kenne ich mich nicht aus, bzw. habe so etwas noch nicht erlebt.