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Vermieter oder Messdienste müssen Ablesetermine für die HeizungzehnbisvierzehnTagevorherschriftlichankündigen. Die Quelle Bausparkasse weist darauf hin, dass einem Mieter oder Wohnungseigentümer, der ",aus nachvollziehbaren Gründen" den Termin nicht einhalten kann, keine Kosten entstehen dürfen. Zwar sei der Nutzer verpflichtet, die Heizkostenablesung zu dulden. Dagegen verstößt aber nur, wer schuldhaft an zwei Ableseterminen nicht da war.<br />
Aktenzeichen 12 O 7987/00, Landgericht München