Berthelstal 16.11.2009 10:06
Sie dürfen weder die Kaution noch die Miete kürzen. Sie haben diese Wohnung, trotz offensichtlicher Mängel, so übernommen und diesen Zustand akzeptiert. Wenn Sie so eine Bruchbude für billiges Geld mieten, dann ist es so.
Mietminderung können Sie nur bei verdeckten Mängeln geltend machen oder wenn diese Mängel während Ihrer Mietzeit neu auftreten.
MiSa 16.11.2009 15:55
Moment, so einfach kann es aber nicht sein.
Der Mietvertrag selber läuft nämlich erst ab 1.12.2009.
Aufgrund der Tatsache, dass die Wohnung leer stand und der weiteren Tatsache, dass für meine alte Wohnung bereits ein Nachmieter direkt zur Verfügung stand, kamen wir zu der Vereinbahrung, dass jetzt zum 15.11. schon der Umzug erfolgt.
Die Mängel SOLLTEN bis dahin behoben sein, so war die Übereinkunft.
Des Weiteren war der defekte Durchlauferhitzer des Wassers uns NICHT bekannt, was ja, wie Sie sagen, ein versteckter Mangel sein müsste.
Und was heißt hier Bruchbude für billiges Geld...
Meiner Meinung nach sind 800 € Warmmiete nicht gerade wenig Geld...
Also, infolge der Tatsache das uns Versprochen wurde, die Mängel rechtzeitig zu beheben und ein weiterer Defekt, der Durchlauferhitzer, aufgetaucht ist, besteht da die Möglichkeit zumindest diese Restkaution so lange einzubehalten, bis alle Mängel beseitigt wurden?
Lg
MiSa