Gast
Hallo Thilo!
In deinem Fall liegt die Abrechnungsfrist nach dem "Neuen Mietrecht", dass seit dem 01. September 2001 rechtskräftig ist.
Nach dem neuen Mietrecht muss der Vermieter dir binnen einen Jahres die Nebenkostenbarechnung vorlegen.außer dein Vermieter hätte die Verspätung nicht zu verschulden, was aber in deinem Fall wahrscheinlich nicht zutrifft. Das heißt: Er hätte für die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.10.2001 - 30.09.2002, spätestens am 30.09.2003 vorlegen müssen.
Ich hoffe, dir ist damit geholften.
Gruß Annette
Thiloxxx
Hallo Annette,
herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort, die mir sehr hilft.
Manche hier behaupten, dass dieses Neue Mietrecht nicht gilt für Mietverträge, die vor 2001 abgeschlossen wurden. Meiner wurde 1994 abgeschlossen.
Hast Du auch hierzu genauere Informationen? Vielen Dank im Voraus,
Grüße,
Thilo
Gast
Das stimmt so nicht. Die neue Abrechnungsfrist gilt für alle Abrechnungsperioden, die nach dem 31. August 2001 enden.
Ich schick dir mal einen Link, vielleicht hilft der dir weiter:
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Gruß Annette
Gast
Hi Thilo!
Habe hier noch etwas gefunden:
Uneingeschränkt gilt das neue Mietrecht für alle Mietverträge, die ab dem 1. September 2001 abgeschlossen werden.
Bei Mietverträgen, die am 1. September 2001 bereits bestehen, sind eine Reihe von Übergangsvorschriften zu beachten. So gilt z.B. für Modernisierungsankündigungen oder Mieterhöhungen, die vor dem 1. September 2001 dem Mieter zugehen, das alte Mietrecht.
Die 3-Monatsfrist für Mieterkündigungen gilt auch für bestehende Mietverhältnisse, soweit im Einzelfall nicht individuell eine andere Kündigungsfrist wirksam vereinbart worden ist.
Auf einen am 1. September 2001 bereits bestehenden Zeitmietvertrag ist ebenfalls weiterhin das alte Mietrecht anzuwenden. Hier hat der Mieter also das Recht, zwei Monate vor Ablauf der Zeit schriftlich die Fortsetzung zu verlangen; das Mietverhältnis endet dann nur, wenn der Vermieter zum Beispiel Eigenbedarf hat.
Die Neuregelungen für Betriebskosten gelten erstmals für Abrechnungsperioden, die nach dem 31. August 2001 enden.
Gast
Hallo Annette,
nochmals herzlichen Dank für Deine Mühe. Natürlich auch den von Dir/Ihnen benannten Link, den ich mit Interesse gelesen habe.
Wenn ich Dich/Sie also richtig verstehe, dann ist für meinen Fall (Fristen Abrechnung Nebenkosten) völlig unerheblich, ob der Mietvertrag vor oder nach dem Neuen Mietrecht abgeschlossen wurde.
Das würde in meinem Fall sogar bedeuten, dass mein Vermieter mir neulich sogar zwei (von drei) Abrechnungen in den Briefkasten eingeworfen hat, die verjährt sind und deshalb nicht bezahlt werden müssen. Immerhin geht es hier um etwas mehr als Euro 500!
Wer zahlt schon gerne, wenn er nicht muss <!-- s --><!-- s --> Allerdings kommt dann natürlich die "Sorge" vor einer "Gegenattacke" des Vermieters, z.B. in Form einer baldigen Mieterhöhung. So weiß ich im Moment noch nicht so genau, ob ich mit ihm "in die Schlacht ziehen" soll oder nicht.
Ein rechtlicher Rat hilft hier sicherlich nicht mehr viel weiter. Was meinst aber Du "taktisch" und "moralisch" <!-- s --><!-- s -->
Danke nochmals,
viele Grüße,
Thilo