Mietermini 11.07.2008 16:18
Hallo Meitsky,
die Abrechnung ist unwirksam, wenn sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monate umfasst. Das heißt bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zahlen sie erst einmal nicht.
Hinzu kommt, dass die Abrechnungsfrist nach §556 Abs. 3 BGB verstrichen ist wonach dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein muss. Die Betriebskostenabrechnung 2006 hätte also bis zum 31.12.2007 zugestellt werden müssen. Ein etwaiger Nachzahlungsanspruch des Vermieters für diesen Zeitraum ist verwirkt.
Das heiß allerdings nicht, dass er nicht trotzdem verpflichtet ist, Ihnen für diesen Zeitraum eine Abrechnung zu erstellen.
Die korrigierte Betriebskostenabrechnung vom 01.01. - 31.12.2007 muss bis zum 31.12.2008 vorgelegt werden.
Gruß Mietermini