Rano
Und danke für's Lesen dieses langen Briefes!!!![/quote:aa9f9]
Wohl wahr ... das ist schon verdammt lang geworden. <!-- s --><!-- s -->
Der Vermieter der Frau (die so alt ist, wie ich, mitte 30) ist übrigens mein Lebensgefährte.[/quote:aa9f9]
Da hast Du das wichtigste ans Ende gestellt.
Der Vermieter (auch der einer Eigentumswohnung) hat doch eine deutlich bessere Handhabe gegen seine Mieterin als Du!
Wohnt er denn nicht bei Dir? Dann müßte ihm das Getrampel doch auch auf den Keks gehen!?
Gibt es in dem Haus eine Hausordnung?
Ist Dein Lebensgef. vielleicht auch Dein Vermieter? Oder anders: Eigentümer der Wohnung, die Du bewohnst? Wäre die Wohnung oben leicht wieder zu vermieten?
Habe das Gefühl, dass Dein Lebensgefährte Dich deutlich weniger unterstütz, als er das könnte?!
Gruß
Ralph
Elliott
Ich fass es nicht, bei dir wohnt die ältere Zwillingsschwester meiner Obermieterin <!-- s --><!-- s --> getrampel in der Wohnung, im Treppenhaus, Türen knallen und bis morgends um 4Uhr so laut Musik hören dass ich manchmal denk ich hätte mein eigenes Radio zu laut.... Und wenn man sie anspricht blöd werden.
Dein Freund soll sie abmahnen! Ich weiß nicht mehr wo, aber irgendwo bei meiner Suche nach den Erfordernissen von Trittschalldämmung & Co habe ich gelesen, dass bei so alten Häusern die Hellhörigkeit einzukalkulieren ist. Sollte der Boden geändert werden, muß auf eine ordentliche Dämmung geachtet werden, es gibt jedoch keine Verpflichtung einen alten Bodenbelag mit solcher nachzurüsten. Wenn dass das Einzige ist, worum er sich Sorgen macht, soll er doch mal eine Woche dort Urlaub machen und den Lärm geniessen.
Wenns mir zuviel wird klopf ich immer mit nem Besentiel an die Decke. Ich komme mir dabei zwar vor wie Else Kling, aber das wirkt wenigstens für 30minuten...
Ansonsten, viel Glück!
Gruß
Christina
fin
Der Mieterin kann nicht verboten werden nachts und morgens auf dem Parkett zu laufen. Auch die Schuhe, die sie anzieht, kann man ihr nicht vorschreiben. Soviel dazu. Halten muss sie sich nur an die Hausordnung und die Ruhezeiten. Nachts Musik geht nicht. Das kann man auch ohne Skrupel abmahnen.
Wenn Ihr Freund Sie wenig unterstützt, dann sollten Sie sich mal daran machen eine andere Wohnung zu suchen und ihm das sagen.
Verklagen kann die Dame niemanden. Weswegen denn auch? Austauschen braucht Ihr Freund den Boden auch nicht, denn es ist ja nicht die Dame oben, die sich daran stört, sondern Sie.
Rano
Bleibt die Frage, ob ihm auch die von Dir bewohnte Wohnung gehört???
cheetah
Hallo Rano,
nein, meine Wohnung gehört ihm nicht. Viel blöder - sie gehört meinem Vater. Die Wohnungen wurden verkauft und beide haben eine gekauft. Daher ist ausziehen auch blöd, denn ich bin meinem Vater dankbar, daß ich überhaupt eine Wohung in dieser Lage bekommen habe und auch so nicht die volle Miete zahlen muß. Mein Vater ist schon so geladen, wenn der mal wieder hier ist, explodiert er bei der Frau oben drüber. Und das ist garnicht gut....das kann er nämlich. Aber ob es dann nicht schlechter wird?!
Wow, also dürfte die Frau tatsächlich die ganze Nacht da oben hin-und-her gehen auf lauten Stöckelschuhen! (das scheint hier unten viel lauter anzukommen, als man warscheinlich selber denkt, denn unter den Holzdielen ist ca. 15 cm Hohlraum und dann eine miese dünne Betondecke. Hier in der Wohnung meines Vaters haben wir nämlch den Boden rausgerissen und neu machen lassen.) Dann wären wir ja die ganze Nacht wach!! Das kann es doch nicht sein, oder?
Da fällt mir ein... es wurde von einer Firma gemacht, die durch den Verkäufer der Wohnungen (Siedlungsgesellschaft) beauftragt wurde. Ich hatte damals nachgefragt, ob denn unter das tolle neue Parkett (2 cm dick) kein Dämmschutz müsse. Antwort: nein, wenn es gekebt wird, dann nicht. Nur bei schwimmenden. Na, ob das mal wahr war.....wenn der Typ UNTER mir sich jetzt mal beschwert, dann hätte er doch eigentlich Anspruch auf Lärmdammung, oder? Kennt sich da jemand aus?
Danke nochmals. Etwas Beistand hilft schon!!!!!
Cheetah
Susanne
Na, das ist aber schön blöd...Eigentümer Deiner Wohnung ist Dein Vater und Eigentümer der anderen Dein Lebensgefährte.
Ist der denn nicht mal auf die Idee gekommen, dass die Situation die Beziehung auch ziemlich belastet-ich mein, Du bist doch dauernd genervt.
Wenn er als Vermieter nichts tut, dann hilft nichts.
Bei nächtlichem Krach, der über das Übliche hinaus geht kann man auch mal die Polizei rufen...
fin
Nun soll aus Ihnen und Ihren Problemen mal einer schlau werden. Wenn Sie Lärmdämmung möchten, dann müssen Sie sich an Ihren Lebensgefährten, dem Eigentümer der oberen Wohnung halten. Er wäre für eine Dämmung verantwortlich.
Wenn der Bewohner der Wohnung unter Ihnen Lärmschutz möchte, dann muß er sich an den Eigentümer Ihrer Wohnung halten, Ihren Vater. Der wäre für die Dämmung Ihrer Wohnung verantwortlich. Beide Vorhaben würden Ihren Lebensgefährten wie auch Ihren Vater viel Geld kosten.
Aber was kann Ihnen ein Forum dabei helfen?
Übrigens kommt die Polizei nicht gern, wenn in einer oberen Wohnung jemand die ganze Nacht mit Stöckelschuhen herumläuft. Die haben wichtigere Dinge zu tun. Nur bei Ruhestörung und lauter Musik wäre das möglich.
Rano
Keine Ahnung, warum der VM der über Dir liegenden Wohnung so einen Bammel vor der Tante hat.
Eine Abmahnung ist vielleicht noch nicht die richtige Wahl der Waffen.
So mieterfreundlich die Gesetze auch sind, ist doch jedem Richter klar, daß ein Vermieter eine sog. Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies wird auch i.d.R. gewürdigt.
Gesetzt den Fall, Du würdest Deinem Vermieter eine Mietkürzung wegen des Radaus androhen, könnte der wiederum an den Vermieter oben herantreten und mit einer Schadenersatzforderung winken.
Damit wäre der Gewinn der obigen VMs durch das Verhalten seiner Mieterin gefährdet und er hätte eine handfeste Grundlage, von seiner Mieterin ein angemessenes Verhalten in der Wohnung zu verlangen.
Ein konkreter Lösungsansatz: Der VM könnte ohne weitere Einwilligung einen Türschließer an der Wohnungstüre anbringen. Das ist zwar etwas ungewöhnlich, macht ihr das Zuknallen der Tür jedoch unmöglich.
Du hast auch nicht die Frage nach der (Weiter-) Vermietbarkeit der Wohnung beantwortet. Wäre das leicht möglich, könnte man die Gute natürlich ganz anders zur Reason bringen.
So z.B., daß der VM ihr ankündigt, die Wohnung mit Teppich auszulegen, falls die Gründe für die Beschwerden der unten wohnenden Mieterin nicht nachließen.
Sicherlich möchte sie lieber ihren schicken Holzboden behalten, als so einen Billigteppich und wäre etwas einsichtiger.
Also Möglichkeiten gibt es viele. Doch jeweils ist das Eingreifen ihres VMs vonnöten.
Gruß
Ralph