fin
Wer bestellt, bezahlt. Das Entfernen des Mooses brauchen Sie auf keinen Fall zu bezahlen, das ist Sache des Vermieters.
Beim Tapezieren ist es Sache des Verursachers. Das ist fast immer strittig.
Beim Mieter ist es immer die Außenwand, beim Vermieter das nicht richtige Lüften und Heizen des Mieters. Recht und Unrecht haben kann jeder.
Solange es aber noch strittig ist, brauchen Sie nichts bezahlen.
OZellner
Wer bestellt, bezahlt. Das Entfernen des Mooses brauchen Sie auf keinen Fall zu bezahlen, das ist Sache des Vermieters.
Beim Tapezieren ist es Sache des Verursachers. Das ist fast immer strittig.
Beim Mieter ist es immer die Außenwand, beim Vermieter das nicht richtige Lüften und Heizen des Mieters. Recht und Unrecht haben kann jeder.
Solange es aber noch strittig ist, brauchen Sie nichts bezahlen.[/quote:f25d6]
Danke für die zügige Antwort <!-- s --><!-- s -->.
Der Verwalter war vor Ort und hat auch ein Mängelprotokoll unterschrieben. Das Problem ist besonders das Velux-Fenster, was der Verwalter auch erkannt hat. An diesem Fenster zieht es. Er hat auch nicht mit der Tour angefangen, dass wir schlecht Heizen oder Lüften. Haben ihm da ziemlich schnell den Wind aus den Segeln genommen. Der Verwalter war auch sehr kooperativ <!-- s --><!-- s -->.
Ich wollte nun den Verwalter anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass die Ursache des Schimmels anscheinend bereinigt ist, der Schimmel aber noch an der Wand ist (wenn auch nur ein wenig) und die Tapete abgerissen wurde. das Stück Tapete war allerdings richtig doll vom Schimmel befallen.
Muss der Verwalter nun fachgerecht isolieren und tapezieren lassen?