Susanne
Das kommt auf den Grund der "Fristlosen" an.
Hat der Mieter Schulden beim VM?
kati_bln
Zum Zeitpunkt der Kündigung ja, diese sind aber ausgeglichen.
Susanne
Dann ist die fristlose Kündigung nicht mehr gültig, es sei denn, es wurde "hilfsweise ordentlich" gekündigt.
Der Mieter hat die Anwaltskosten zu zahlen.