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Ich bekomme von meinem Vermieter seit 2002 keine Nebenkostenabrechnung. Nun möchte ich Ihm eine anwaltliche Frist setzen mit verbundener Mietnebenkostenvorauszahlung. Da ich mich im Recht fühle, sehe ich nicht ein diese Anwaltskosten zu bezahlen. Ein Bekannter sagte mir, jede Partei bei Mietstreitigkeiten muss seine Anwaltskosten selber tragen. Wer hat eine Info ?