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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein liebes Hallo an alle,

ich möchte gerne wissen, ob ich die Gemeinschaftssatellitenanlage nutzen MUSS, oder ob ich mir stattdessen auch einen DVBT-Reciever zulegen kann?
Problem bei uns im Haus ist daß der Vermiete Pro Jahr 60 Euro pro Mietpartei an Satelliten-Anschluß-Benutzung in den Nebenkosten abkassiert. Desweiteren läuft der komplette Strom dieser Anlage über meinen Zähler, und ich bin nicht länger gewillt, dem VM das Geld in den Rachen zu werfen.
Ich habe einen ganz normalen Mietvertrag, der unter § 18 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen regelt. Es wurde nichts anderes schriftlich festgelegt.
Wenn ich nun die Möglichkeit habe, mir DVBT in die Wohnung zu holen, kann der VM trotzdem noch die 60 Euro für die Satellitenbenutzung in Rechnung stellen?

Wie ist das überhaupt geregelt? Kann ein VM einfach so eine Benutzungsgebühr festsetzen oder muß er diese durch zB Rechnungen belegen?
Es wäre nett wenn ich schnell eine Antwort bekomme, denn ich die Jahresfrist zum Einspruch bezgl. Nebenkosten ist bald verjährt.

Gruß Sabine

1 Kommentar zu „Muß ich Gemeinschaftsatellitenanlage nutzen?”

Susanne Experte!

Hallo Sabine,

zu diesem Thema hatte ich schon mehrere Diskussionen in verschiedenen Foren. Zuerst einmal muss diese Anlage natürlich über den Gemeinschaftsstromzähler laufen, es kann ja nicht sein, dass Du hier sämtliche Stromkosten zahlen mußt.

Meine Ansicht ist, dass der VM grundsätzlich in den NK nur Kosten auf den Mieter umlegen kann, die er auch durch Belege nachweisen kann und die ihm so entstanden sind. Eine Satellitenanlage hat i.d.R. nur Anschaffungs- und Installationskosten.
Bliebe dem Vermieter noch die Möglichkeit, die Sat-Nutzung über einen separaten Vertrag dem Mieter zur Verfügung zu stellen.

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