Susanne
Hallo Sabine,
zu diesem Thema hatte ich schon mehrere Diskussionen in verschiedenen Foren. Zuerst einmal muss diese Anlage natürlich über den Gemeinschaftsstromzähler laufen, es kann ja nicht sein, dass Du hier sämtliche Stromkosten zahlen mußt.
Meine Ansicht ist, dass der VM grundsätzlich in den NK nur Kosten auf den Mieter umlegen kann, die er auch durch Belege nachweisen kann und die ihm so entstanden sind. Eine Satellitenanlage hat i.d.R. nur Anschaffungs- und Installationskosten.
Bliebe dem Vermieter noch die Möglichkeit, die Sat-Nutzung über einen separaten Vertrag dem Mieter zur Verfügung zu stellen.