Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich bin in folgender Situation:
Seit 2 Monaten wohne ich in einer WG in einem Studentenwohnheim mit einem Zeitmietvertrag von 6 Monaten.

Normalerweiße müsste es ja eine Kündiungsfrist von 3 Monaten geben, oder?

Aber gibt es noch eine Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Ich möchte nämlich nicht länger dort wohnen, weil der allgemeine Geräuschpegel einfach zu laut ist. Das Problem sind ja nicht mal meine Mitbewohner, sondern die Nachbarn über und unter mir. Die Wände in dem Gebäude sind nämlich einfach zu Geräuschdurchlässig (d.h. irgendwo Musikanlage an --> ich kann den Song mitsingen).
Und es ist nicht so, dass es einmal am Wochenende etwas lauter ist. Es ist ständig halt irgendwas neues.

Was kann ich da tun? Erstmal dem Vermieter eine Mahnung schicken, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden mit dem Hintergedanken, es ändert sich garantiert nichts am Lärmpegel, um dadurch dann irgendwie aus dem Vertrag zu kommen?
Ich denke mal nicht, dass der vermieter mich einfach "freiwillig" gehen lässt.
Hat da jemand eine Idee?

Gruß
michi
Stichwörter: außerordentliche + kündigung + mieter

0 Kommentare zu „außerordentliche kündigung vom mieter”

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