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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen...

mich beschäftigt derzeit folgendes Problem.
Meine Ex-Freundin und ich haben vor knapp einem Jahr unsere erste gemeinsame Wohnung bezogen. Den Mietvertrag haben wir damals gemeinsam unterschrieben, also lief die Wohnung sogesehen auf uns Beide.

Jetzt kam es leider dazu, dass ich beschloss der ganzen Sache ein Ende zu machen und auszog. Sie beschloss jedoch nun, weiter in der Wohnung zu bleiben. Dadurch ist es ja in diesem Sinne keine normale Kündigung des Mietvertrages, sondern eine sgn. Änderungskündigung oder sehe ich das falsch ?

Meine weiteren Fragen zu der Situation :

Hat meine Ex nun Anspruch auf eine eventuelle 3monatige Kündigungsfrist ? d.h. bin ich wirklich dazu verpflichtet, weiter 3 Monate meinen Mietanteil zu zahlen ?

Desweiteren fände ich es supernett, wenn mir jemand von Euch für mich ein Paar Formulierungsvorschläge hätte

Lieber Gruß und danke im Vorraus ...

Dennis
Stichwörter: auszug + komme + mietvertrag + raus

4 Kommentare zu „Auszug ... Doch wie komme ich aus dem Mietvertrag raus ??!?!”

Der_Mario Experte!

Das ist weder eine "normale" Kündigung, noch eine Änderungskündigung noch sonst überhaupt eine Kündigung.
Das einzig sinnvolle, was Ihr tun solltet, ist eine Änderung des Mietvertrags.
Also: Vermieter kurz anrufen, Sachlage schildern, Termin vereinbaren.

CyganD

Diesen Termin hatten wir bereits.. und mein ehemaliger Vermieter erzählte mir dann von dieser Änderungskündigung. Ich persönlich halte es für sinnvoll. einfach ein Schreiben aufzusetzen, welches beinhaltet, dass folgende PErson zu dem und dem Datum aus dem Mietvertrag ausscheiden und fertig. Oder muss ich da irgendwie noch was beachten ?

Der_Mario Experte!

Dein Vermieter irrt. Der Begriff "Änderungskündigung" ist in diesem Zusammenhang falsch. Eine Änderungskündigung wird vom Vermieter (!)[/i:56b06] ausgesprochen und dient i. d. R. der Mieterhöhung bei Geschäftsräumen. Hier ist der Begriff also fehl am Platz.

Was Du machen könntest, wäre eine ganz normale Kündigung, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Kündigung nur für Dich, und nicht für Deine Ex gilt. Dabei müsstest Du aber die normalen Kündigungsfristen einhalten.

Wie gesagt, sinnvoller ist meiner Meinung nach die Änderung des Mietvertrags, wobei allerdings die Unterschrift von allen drei betroffenen Personen nötig wäre. Dabei wären keine Fristen einzuhalten, und das wäre vermutlich eher in Deinem Sinne.
Wenn sich allerdings der Vermieter nicht darauf einlassen möchte, bliebe Dir nur die oben beschriebene Kündigung.
Allerdings ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum der Vermieter eine Vertragsänderung ablehnt.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

in der Tat ist eine Änderungskündigung im Wohnraummietrecht ausdrücklich untersagt, § 573 I 2 BGB.

Eine einseitige Kündigung, die nur von einem Mieter unterschrieben ist, wäre unwirksam.

Eine Möglichkeit ist, dass der Vermieter einen der beiden Mieter aus dem Mietverhältnis entlässt, hierfür bedarf es nicht der Zustimmung des anderen Mieters.

Sollte der Vermieter hierzu nicht bereit sein, müssten beide Mieter die Kündigung aussprechen. Sollte sich der verbleibende Mieter weigern, bei der Kündigung mitzuwirken, müsste der kündigungswillige Mieter den verbleibenden Mieter auf Einwilligung in die Kündigung in Abspruch nehmen, § 730 BGB. Gerichtlich könnte ein solcher Antrag mit einem Feststellungsantrag verbundenen werden, dass der verbleibende Mieter verpflichtet ist, dem kündigungswilligen Mieter denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist, dass der verbleibende Mieter die Mitwirkung bei der Kündigung verweigert hat.

Hinsichtlich der Zeit, in der der verbleibende Mieter die Wohnung allein genutzt hat, der kündigungswillige Mieter jedoch anteilig die Miete gezahlt hat, hätte sodann ggf. ein Gesamtschuldnerausgleich stattzufinden, § 426 I BGB.

Viel Glück !

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