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pamela001 hat diese Frage gestellt
Hallo, beim Einzug in unsere neue Wohnung ist durch uns der Badewannenrand beschädigt worden, indem ein Stück Emaille vom Rand abgeplatzt ist. Ich meldete den Schaden meiner Versicherung, diese schickte einen Badewannendoktor raus, der sich den Schaden ansah. Nun teilte mir vor kurzem meine Versicherung mit, dass der Badewannendoktor die Badewanne für reparabel hält und meinem Vermieter 250 Euro überwiesen wurde. Nun zu meiner Frage, kann der Vermieter trotz dessen noch immer auf eine neue Wanne bestehen? Vielleicht beim eventuellen späteren Auszug? Oder sind jetzt mit dem Gutachten meiner Versicherung alle möglichen weiteren Ansprüche gegen mich erledigt?

Danke im Voraus
Stichwörter: neu + reparabel + schaden + versicherung + badewanne

0 Kommentare zu „Badewanne beschädigt. Kann der Vermieter eine neue verlangen?”

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