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Moin!
So...da ich eben alle Unterlagen nochmal durchgegangen bin ist mir aufgefallen das unser Balkon zur Hälfte mit in der Heizkostenabrechnung einbezogen ist.
Ich hatte schon in den FAQ's gelesen das es anscheinend rechtens ist.
Nun frage ich mich dennoch ob das auch für einen Balkon gilt der "offen"ist...- ich weis..blöde Frage..aber es geht mir halt darum das ich den ja nun wirklich nicht mitheizen kann...
Einige Mieter "gegenüber" haben einen Wintergarten..da kann ich das ja nachvollziehen...da man diesen ja gut beheizen kann im Winter...
Klärt mich auf....gebt mir Balkon Namen *oki..is schön n bissel spät ...oder früh...je nachdem*
Vielen Dank schonmal
Grüße,
Sadie