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Hallo!
Eine Wohnvermittlungsgesellschaft hat von mir 60€ für das Erstellen eines Mietvertrages verlangt. Von diesen 60€ habe ich erst kurz vor Abholung des Mietvertrages am Telefon erstmals gehört. Die Wohnvermittlungsgesellschaft arbeitet im Auftrag vom Vermieter, dennoch für mich: ohne Provisionskosten oder Makler-Courtage. Ich zahlte also die 60€, entschied mich aber gegen die Wohnung (am selben Tag noch!) aufgrund der dubiosen Forderungen im Mietvertrag, den ich NICHT[/b:296e8] unterschrieben habe, und möchte nun meine 60€ zurück.
Laut dieser Wohnvermittlungsgesellschaft hätte ich jetzt nur noch mehr auf 30€ Anspruch, weshalb auch immer.
Woaraus nehmen die sich das Recht, 60€ Bearbeitungsgebühr für einen nicht zustandegekommenen Mietvertrag[/b:296e8] zu verlangen???
BITTE helft mir!
Danke im Voaraus.