Susanne
Ist es rechtens, dass der Vermieter sagt, er habe keine Zeit, eine Neuvermietung zum 1.2. zu ermöglichen? [/quote:7078a]
Ja, Du hast Dich ja dann auch damit abgefunden.
Kann ich irgendwie argumentieren, dass ich einen Nachmieter gehabt hätte, der die Wohnung aber durch Verschulden des Vermieters nicht nehmen konnte? [/quote:7078a]
Nein
Sind die Bedingungen (Schufaauskunft etc.) legitim? [/quote:7078a]
Ja
Kann ich die Nachmieterin irgendwie darauf festnageln, dass sie die Wohnung nehmen muss? [/quote:7078a] Eigentlich nur, wenn sie den Mietvertrag schon unterschrieben hat.
Das Problem ist: es existiert immer noch ein Mietvertrag mit dem gegeseitigen Kündigungsausschluss. Du hast bisher noch keinen adäquaten Nachmieter beigebracht und der Vermieter hat offensichtlich auch noch keinen Nachmieter abgelehnt (das darf er auch)
Solange der nachfolgende Mietvertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde, musst Du weiter zahlen.
Dass er einen Nachmieter akzeptiert, ist übrigens reine Kulanz des Vermieters !!!
Rano
Zitat:
Kann ich die Nachmieterin irgendwie darauf festnageln, dass sie die Wohnung nehmen muss?[/quote:cd499]
Eigentlich nur, wenn sie den Mietvertrag schon unterschrieben hat.
[/quote:cd499]
Wenn sie dem VM gegenüber einmal eine klare[/b:cd499] Willensbekundung abgegeben hat ala "JA, ICH MÖCHTE ZUM xx.xx.xx IN DIESE WOHNUNG EINZIEHEN" könnte der VM sie darauf festnageln.
Aber der VM hat natürlich kein grosses Interesse daran, weil er sich ja an Dir schadlos halten kann.