lili.ju hat diese Frage gestellt
Hi Leute,
habe ein kleines Problem.
Habe gerade meine Nebenkostenabrecdhnung erhalten und mit entsetzen festgestellt, dass ich als 2 Personen Haushalt berechnet werde und somit eine saftige Nachzahlung zu tragen habe.
Sachverhalt:
Mein Freund, welcher nicht bei mir gemeldet ist und eine eigene Wohnung in der Stadt besitzt, hält sich häufiger in meiner Wohnung auf. Eine Meldung an den Vermieter erfolgte jedoch nicht, da ich diesen als BESUCH ansehe. Eine verstärkte Nutzung ist nicht erfolgt (Wasserverbrach etc. ist von der letzten zu dieser Abrechnung gesunken).
Scheinbar haben jedoch einige Hausbewohner eine Meldung an den Vermieter vorgenommen, so dass dieser eine Abrechnung auf Basis von 2 Personen erstellt hat.
Die Abrechnung berücksichtigt allerdings das ganze Jahr (12 Monate) obwohl ich nachweislich erst vor 8 Monaten mit meinem Freund zusammengekommen bin.
Frage 1: Darf mein Freund überhaupt angerechnet werden, obwohl er nicht bei mir gemeldet ist und ja schon die Nebenkosten seiner eigenen Wohnung trägt?
Frage 2: Wenn Frage 1 mit ja zu beantworten ist! Für welchen Zeitraum darf mein Freund angerechnet werden. Pauschal 12 Monate, 8 Monate, 8-3 Monate =5 Monate (Obdachgewährung).
Die generelle Frage ist also: WANN DARF EIN BESUCHER ALS MITBEWOHNER ANGERECHNET WERDEN ?
Danke schonmal im Voraus für Eure Hilfe!
Gruß
Lili