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miriam hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Mein Freund und ich wohnen jetzt 2 Jahre in unserer ersten Whg und möchten gern so bald wie möglich umziehen. Jetzt habe ich eine Frage:
Zum einen wurde beim Einzug wurde eine KT von 2MM fällig, die wir auch sofort überwiesen haben. Allerdings wissen wir nicht wie sie angelegt wurde. Zudem gab es von Anfang an Mängel an der Whg, die wir aber nicht gleich gesehen haben, wie zB. poröse Decken (die der Handwerker nicht bearbeiten wollte) und das Laminat hat leichte Kratzer und der Kleber davon hat Spuren hinterlassen.
Wie stehen die Chancen das wir die KT zurück bekommen bzw. was haben wir für Rechte die wir geltend machen können? Wir haben mehrfach gehört, dasss der Vermieter so einer ist, der gern die KT für sich behält und sämtliche Mängel dafür aufsucht.
Bedanke mich im Vorfeld über Antworten!
Stichwörter: kaution + mieterrecht + vermieter

3 Kommentare zu „Mietkaution zurück oder nicht?”

Rabe aktiver Benutzer 22.07.2008 15:07

hallo miriam,

haben Sie beim Einzug in diese Wohnung ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift von Ihnen und Ihrem Vermieter bekommen?
Wenn nicht, haben Sie die Mängel sofort Ihrem Vermieter angezeigt?
Wenn nicht, stehen die Chancen schlecht, dass Sie Ihre Kaution wieder sehen. Vor allem wenn Ihr Vermieter dafür bekannt ist, die Kaution gern einzustecken.
Man kann eigentlich nur raten, dass Sie sich bei der Wohnungsübergabe von einem Sachverständigen begleiten lassen, dieser kann den Vermieter sicherlich besser davon überzeugen, dass die Mängel schon vor Ihrem Einzug in die Wohnung vorhanden waren. Oder Sie wenden sich an Ihren Mieterverein.

Grüßle Rabe

miriam 17.08.2008 11:57

Hallo Rabe,
vielen Dank, Sie haben mir schon weiter geholfen, aber jetzt tun sich bei mir noch mehr Fragen auf.
Die Abdichtungen unserer Fenster sehen ziemlich porös aus und färben sich dunkel. Dürfen wir sie mit Acrylat oder Silikon ausbessern (überstreichen) oder müssen wir das über den Vermieter laufen lassen?
Als wir eingezogen sind und die Lampen befestigen wollten war dies kaum möglich, da ein älterer Wasserschaden vom Mieter über uns vorlag. Wir haben um einen Handwerker gebeten der eh noch kleine Dinge in unserer Whg erledigen wollte. Er hat PVC in der Küche verlegt (nicht geklebt!) und zu der Decke hatte er gemeint, dass wir das doch selbst in die Hand nehmen sollten... Was kann ich in solchen Fällen unternehmen? Ich möchte beim Auszug keine bösen überaschungen erleben...
Über weitere Antworten von Ihnen würde ich mich sehr freuen, vielen Dank!

Rabe aktiver Benutzer 17.08.2008 17:43

Hallo miriam,

vom Ausbessern der Fensterdichtungen mit Silikon würde ich abraten, da der Vermieter sonst Betrug vermuten könnte. Die porösen Fensterdichtungen würde ich dem Vermieter schriftlich als Mangel anzeigen.
Wenn Sie den Namen und eventuell noch die Adresse/Telefonnummer des Handwerkers zur Hand haben, würde ich diesen bitten, zu bestätigen, dass der Wasserschaden an der Decke schon bestanden hat und er die Reparatur abgelehnt hat.
Was Sie über Ihren Vermieter berichten klingt sehr danach, dass Sie wohl die eine oder andere Überraschung erleben werden. Den Wasserschaden an der Decke zu sanieren sind Sie in keinem Fall verpflichtet, da von Ihnen weder verlangt werden kann diesen fachmännisch zu beseitigen noch der finanzielle Aufwand Ihnen aufgebürdet werden kann.
Ich würde Ihnen in dieser Situation dringend dazu raten entweder einen Bausachverständigen zur Wohnungsübergabe mit zu nehmen oder sich beim örtlichen Mieterverein zu informieren, da Ihr Problem doch ziemlich komplex zu sein scheint.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen. Falls Sie weitere Fragen haben, dann stellen Sie sie einfach und wenn ich kann werde ich sie beantworten.

Grüßle Rabe

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