Susanne
Ist das Kabelfernsehen im Mietvertrag eingeschlossen, d.h. die Kabelgebühren sind in den Nebenkosten enthalten, so hat der VM auch für einen einwandfreien Empfang zu sorgen.
Ist der Fehler tatsächlich bei einem anderen Mieter zu suchen, so hat er diesen abzumahnen.
Grundsätzlich solltest Du so vorgehen:
Schlechter Fernsehempfang stellt einen Wohnungsmangel dar, wenn der VM für den Empfang zuständig ist, sprich: Du zahlst die Kosten über die Nebenkosten. (Das ist nicht der Fall, wenn Du einen separaten Vertrag hast)
Du solltest den VM schriftlich über den Mangel informieren,z.B. Ostersonntag und anmahnen, dass der Mangel abgestellt wird. Dafür solltest Du eine entsprechende Frist setzen und gleichzeitig den Vm darauf aufmerksam machen, dass Du, wenn er die Frist verstreichen lässt, Konsequenzen darauf ziehst. u.a. kommt hier eine Mietkürzung in Frage.
Sollte tatsächlich ein Fehler durch einen anderen Mieter bestehen, so muss der Vm diesen abstellen. Meint der VM weiterhin, dies sei nicht sein Problem, solltest Du einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen.
Ghostraider
Ach diese Vermieter. Die sind immer öfter der Meinung wenn der Mieter seine Miete zahlt haben sie nichts mehr damit am Kopf.
Wenn wie Susanne schon sagt der Vermieter das Kabelfernsehen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen das eine ordentliche Qualität geliefert wird.
Ansonsten kann der Mieter diesen Mangel mit einer Mietminderung von 5-10% absegnen.
Der Vermieter hat aber auch gegenüber dem Verursacher hier dem anderen Hausbewohner die Pflicht in entsprechender Form entgegen zutreten und diesen wenn es sein muss abzumahnen.
Gruß
ghost
ralle2k1
Danke für die schnellen Antworten.
Gibt es vielleicht noch irgendwo Quellen in Sachen Mindestpegel?
Susanne
Mir sind dazu keine bekannt, ggf. sollte Dein Anschluss mal von einem Fachmann geprüft werden, damit ein Mangel genau nachgewiesen werden kann.