Susanne
Du hast vollkommen recht! Als Hauptmieter haftest Du gesamtschuldnerisch für alles. Auch für Mietschulden oder Nachzahlungen aus Nebenkosten, die durch die anderen Hauptmieter verursacht werden. Der Vermieter kann sich immer an den halten, der greifbar ist und zahlen kann und kann von ihm die volle Summe verlangen.
Wenn Du die Stadt verläßt, solltest Du aus dem gesamten Mietvertrag raus, es sei denn, du wolltest dort jemals wieder einziehen?
Problem: den Mietvertrag können nur alle Hauptmieter gleichzeitig kündigen, wenn der VM nicht damit einverstanden ist, Dich aus dem Vertrag zu entlassen bzw. einen Auflösungsvertrag mit Dir zu machen!
Du bist allerdings auf der sicheren Seite, denn Du hast das Recht gegenüber Deinen anderen Hauptmietern auf Kündigung. Wollen die anderen die Kündigung nicht unterschreiben, mußt Du allerdings auf Kündigungszustimmung klagen. Das sieht für Dich gut, für die anderen allerdings schlecht aus.
Im Nachhinein müssen sie Dir die Kosten ab Deinem Kündigungsverlangen für Miete und NK, Schadenersatz, REchtsanwalt und Gericht zahlen!
Daher auch bei einer WG immer einen getrennten Mietvertrag machen!
Ghostraider
Dem Beitrag von Susanne ist nichts zuzusetzen und ich würde noch einen Rechtsanwalt hinzunehmen damit kein Fehler unterläuft.
Gruß
ghost
bertone83
Hallo Susanne!
Vielen Dank für Deine Antwort, sie hat mir sehr geholfen!
Der einzig vernünftige Weg wird nun sein, dass wir (alle Hauptmieter) kündigen. Das sollte aber glücklicherweise kein Problem sein, da wir uns gut verstehen!
Viele Grüße
bertone83
Achja, ich hoffe natürlich, dass ich den VM zu einer Entlassung aus dem Mietvertrag bringen kann.
Bedarf diese Entlassung denn einer speziellen Form bzw. sind gewisse Bedingungen erforderlich?
Ich würde als Jura-Laie jetzt einfach ein Formloses Schreiben erwarten!
Ghostraider
Eine Entlassung aus dem Mietvertrag wäre ein Aufhebungsvertrag.
Sollte dieser abgeschlossen werden wird auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart und evtl. Nachmieterstellung.
Nur sollte man dabei bedenken das der Vermieter bei einer Nachmieterstellung drei Monate Zeit hat sich zu überlegen ob er den neuen Mieter nimmt.
Für diesen ganzen Zeitraum muss der Nochmieter die Miete weiter zahlen.
Resümee, Der Vermieter kann sich ganz lieb zeigen und einen Aufhebungsvertrag machen aber den Mieter ärgern und trotzdem noch drei Monate also die ganze Kündigungsfrist binden.
Auch wenn alle die Verträge kündigen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Will einer der WG Bewohner aber weiter in der Wohnung bleiben muss er einen neuen Mietvertrag abschließen.
Nachteil ist dabei, das der Vermieter nicht verpflichtet ist zu den gleichen Konditionen den Mietvertrag zu gestallten und abzuschießen.
Wie sagt man so schön ?
Alles hat seine Vor und Nachteile Gelle ? ?
Gruß
ghost