Susanne
1. Kaum welche für Vermieter: Eigenbedarf, wenn 2 Monatsmieten ausstehen. Im vorliegenden Fall ist eine Abmahnung der regelmässig verspäteten Zahlungen möglich, wenn dann weiterhin verspätet gezahlt wird könnte man kündigen, steht aber auf sehr wackeligen Füßen- d.h. widerspricht der Mieter der Kündigung hat der VM ganz schlechte Karten
2. Nein
3. damit sie wasserdicht ist, sollte sie von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Hat Deine Bekannt zuzeit keine Kinder oder Eltern, die in das Haus einziehen wollen oder will sie das Haus nicht selbst bewohnen(Eigenbedarf)hat sie im Grunde genommen für eine vermieterseitige Kündigung nichts in der Hand.
Um das zu forcieren könnte sie nach 12 Monaten Mietdauer die Miete um 20% erhöhen- ggf. kommt es dann zur Kündigung durch den Mieter oder zu Mietausfall, der dann eine Kündigung begründen würde.