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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine letzte Wohnung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt und bin am 31. Juli aus dem Vertrag draußen. Weil ich mitlerweile schon eine andere Wohnung bewohne habe ich doppelte Mietbelastung.

Mein ehemaliger Vermieter möchte jetzt Laminat in der Wohnung verlegen lassen. Kann ich ihn dazu "zwingen" mir mit der Miete entgegen zu kommen, wenn er die Handwerker vorher reinlassen möchte? Die Wohnung ist nämlich ab 1.8. wieder vermietet und der fällt genau auf einen Sonntag. Er hat ja eigentlich kein Recht die Wohnung zu betreten ohne mein Einverständniss, oder?

Oder weiß jemand eine andere Möglichkeit die Miete zu mindern? Der VM kommt mir nicht entgegen, obwohl die Wohnung schon jetzt leer ist...

Vielen Dank
Rinschn
Stichwörter: doppelte + mietbelastung

1 Kommentar zu „Doppelte Mietbelastung”

Elli aktiver Benutzer

Hi,

wenn dein Vermieter dir nicht entgegen kommt und nicht mit sich reden lässt, warum solltest du das dann tun?

Rechtlich kannst du ihm verbieten die Wohnung bis zum 31.07. zu betreten, du zahlst ja noch Mietzins. Von daher hätte er schlechte Karten.

"Zwingen" kannst du ihn nicht - höchstens Fragen. Mehr als Nein sagen kann er nicht. Wenn er nicht darauf eingeht, kannst du immer noch entscheiden ob du ihn in die Wohnung lassen willst, oder nicht.

Gruß
~ Elli

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