Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir ziehen bald zum ersten Mal um und fragen uns, ob wir nicht ein neues Wohnungsschloss einbauen sollen, da der VM wahrscheinlich einen Zweitschlüssel besitzt und jederzeit in unserer Abwesenheit in unsere Wohnung gelagen könnte. Ein Freund meinte, das sei berechtig, aber verstößt es denn nicht die Klausel, dass das somit eine Veränderung der Mietsache ist und nicht durchzuführen ist?
Viele Grüße