fin
Sie haben die Berechnungsweise einige Jahre hingenommen und sich somit einverstanden erklärt. Sie hätten viel früher bemängeln müssen. Tun Sie das aber bitte für die Zukunft, wenn Sie sich dessen sicher sind.
Brennstoffkosten sind umlegbare Kosten, allerdings ist mir im Moment der Mehrbetrag durch Eigentümerwechsel nicht ganz plausibel. Hat der Eigentümer des Hauses gewechselt?
Rano
Es können nur noch Abrechnungen bestritten werden, deren ERHALT vor weniger als 12 Monaten lag. Dies ist aber m.E. durchaus möglich.
Hat der Vermieter 110 m² Wohn- oder Nutzfläche. Dann ggf. den Umlageschlüssel beachten!
Die nachträglichen Brennstoffkosten sind mir ebenfalls nicht plausibel, sorry
Gruß
Ralph
Jule
Hallo nochmal!
Vielen Dank das Ihr so schnell geantwortet habt. Also muss ich wohl die letzten Jahre hinnehmen. <!-- s --><!-- s -->
Aber jetzt bin ich ja schlauer!! <!-- s --><!-- s -->
Der Eigentumswechsel war Anfang 2005, der Vater hat seinem Sohn das Haus überschrieben.
Also vielen Dank!
Jule