Susanne
Hallo Wiesel,
eine Haftpflichtversicherung würde den Schaden regeln, ansonsten:
Genau wie die Versicherung bist auch nur Du verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen, der muss daher ermittelt werden. Weiterhin muss natürlich nur ersetzt werden, was auch defekt ist.
Zur Ermittlung des Zeitwerts muss die Vermieterin die Anschaffungskosten des Beckens angeben und das Alter. Würde man bei einem Waschbecken von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgehen (ob das stimmt, weiss ich aber nicht), dann reduziert sich der Wert um 10% pro Jahr.
Da sich die Dame so stur stellt solltest Du ggf. von dem anfänglich genannten Dokument gebrauch machen und nicht von Deiner Rechtschutzversicherung.
wwiesel
Hallo Susanne,
vielen Dank zunächst für die Antwort.
Ich hatte beim Einzug in die Wohnung ein zusätzliches Schriftstück zum Mietvertrag unterschrieben, dass die Wohnung keine Mängel aufweist. Die Vermieterin hat also hier den Vorteil.
Es ist auch gut möglich, dass der Schaden während meiner Mietzeit entstanden ist, jedoch kann ich mich nicht erinnern, dass ich selbst es war.
Das ich den Zeitwert des Waschbeckens ersetze ist für mich daher keine Frage. Ich sträube mich lediglich dagegen, gleich zwei neue Becken (Villeroy & Boch) zu bezahlen. Ich werde demnächst nochmal mit der Vermieterin sprechen und ggf. einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße
wiesel