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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin vor Kurzem aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Um mein Mietkautionskonto auflösen zu können, hat mir die Vermieterin vormittags ein Schriftstück unterschrieben, dass sie keinerlei finanziellen Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen mich hat.
Am späten Nachmittag ruft sie mich an und erzählt mir, dass eines der Waschbecken im Bad beschädigt ist und ich den Schaden nun bezahlen soll.
Ich habe ihr angeboten, das Waschbecken zu ersetzen, obwohl ich selbst den Schaden als geringfügig betrachte.

Nun das Problem: Im Bad befinden sich zwei Waschbecken und das Modell ist nicht mehr erhältlich. Meine Vermieterin hat inzwischen bei einer Firma nachgefragt und dort zwei hochwertige Waschbecken bestellt (Stückpreis über 200 EUR). In der Farbe gibt es wohl keine günstigeren Varianten. Sie verlangt jetzt von mir, dass ich die beiden neuen Waschbecken bezahle inkl. der Montagekosten, was dann sicher auf weit über 500 EUR hinauslaufen würde. Für einen Sprung in einem Wasvhbecken ist das für meine Begriffe bei weitem zu viel.

Vielleicht weiß jemand hier Rat:
Muss ich beide Becken bezahlen?
Meine Vermieterin lässt nicht mit sich reden. Ich habe jedoch eine Rechtschutzversicherung und könnte vor Gericht ziehen. Jedoch weiß ich nicht, wie meine Aussichten in einem Rechtsstreit sind.

Hatte jemand hier vielleicht ein ähnliches Problem oder eine Idee?

Viele Grüße
wiesel
Stichwörter: ersatz + waschbecken + zweier

2 Kommentare zu „Ersatz zweier Waschbecken?”

Susanne Experte!

Hallo Wiesel,

eine Haftpflichtversicherung würde den Schaden regeln, ansonsten:

Genau wie die Versicherung bist auch nur Du verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen, der muss daher ermittelt werden. Weiterhin muss natürlich nur ersetzt werden, was auch defekt ist.
Zur Ermittlung des Zeitwerts muss die Vermieterin die Anschaffungskosten des Beckens angeben und das Alter. Würde man bei einem Waschbecken von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgehen (ob das stimmt, weiss ich aber nicht), dann reduziert sich der Wert um 10% pro Jahr.

Da sich die Dame so stur stellt solltest Du ggf. von dem anfänglich genannten Dokument gebrauch machen und nicht von Deiner Rechtschutzversicherung.

wwiesel

Hallo Susanne,

vielen Dank zunächst für die Antwort.
Ich hatte beim Einzug in die Wohnung ein zusätzliches Schriftstück zum Mietvertrag unterschrieben, dass die Wohnung keine Mängel aufweist. Die Vermieterin hat also hier den Vorteil.
Es ist auch gut möglich, dass der Schaden während meiner Mietzeit entstanden ist, jedoch kann ich mich nicht erinnern, dass ich selbst es war.

Das ich den Zeitwert des Waschbeckens ersetze ist für mich daher keine Frage. Ich sträube mich lediglich dagegen, gleich zwei neue Becken (Villeroy & Boch) zu bezahlen. Ich werde demnächst nochmal mit der Vermieterin sprechen und ggf. einen Anwalt einschalten.

Viele Grüße
wiesel

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